Urnenbestattungen
Urnenwahlgräber im Rasen
Die Nutzungsrechte an einer Wahlgrabstelle können bereits zu Lebzeiten erworben und nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist verlängert werden.
In einem Urnenwahlgrab im Rasen können 2 Urnen beigesetzt werden. Die Fläche misst 0,7m x mal 0,7m. Durch den Friedhof wird ein liegendes Grabmal aus Naturstein gestellt. Die Inschrift nennt neben Vor- und Zunamen das Geburts- und Sterbejahr. Wenn Sie schon beim ersten Bestattungsfall Namen und Geburtsjahr der zweiten Person, die hier ihre letzte Ruhe finden soll, angeben, kann das zweite Sterbejahr zu einem Preis von 150 € nachgetragen werden. Andere Inschriften und Zusätze müssen einzeln kalkuliert werden.
Eine Rasenaussaat und die einfache Rasenpflege für die Dauer der gesetzlichen Ruhefrist von 20 Jahren erfolgt durch den Kirchhof. Um dies zu ermöglichen, ist am Grabmal Blumenschmuck nur in Steckvasen oder Gestecken möglich.
Die Grabberechtigungsgebühr beträgt 29 € je Jahr. Diese Gebühr wird neben den Kosten für Grabmal und einfache Rasenpflege vorab für 20 Jahre entrichtet.
Ein Wässern durch den Kirchhof gegen Entgelt in den ersten Jahren nach der Beisetzung wird empfohlen. Ebenso eine gelegentliche Grabmalreinigung durch eine Steinmetzfachfirma.
Urnenreihenstellen
Die Nutzungsrechte an einer Urnenreihenstelle können erst im Trauerfall und für die Dauer von 20 Jahren erworben werden, eine Verlängerung ist nicht möglich. Die jährliche Gebühr beträgt zurzeit 19 €.
Das Grab hat eine Fläche von 0,5m x 0,5m und wird durch den Friedhof mit Natursteinen eingefasst. Diese Einfassung wird mit 36 € berechnet.
Urnengemeinschaftsanlage mit Stele
Die Urnengemeinschaftsanlage mit Stele liegt östlich der Kapelle am Ostrand der Wahlabteilung 1. Die Anlage bietet innerhalb der gesetzlichen Ruhefrist für 50 Urnenbestattungen, ohne Kennzeichnung des Bestattungsortes, Raum. Sie besteht aus einem Südteil in dem die Beisetzungen 2008 begonnen haben und einem ähnlich großen Nordteil welcher noch vorgehalten wird.
Das Grabmal besteht aus einem doppelseitigen Denkmal: Eine Rahmung aus rotem Sandstein trägt innen 4 Schriftplatten aus schwedischen Tranas. Diese sind auf die original erhaltene Schriftplatte aufgeschraubt. Jeweils zwei Schriftplatten für die Nord und Südseite.
Die Inschriften bestehen nur aus Familiennamen, jeweils einem Vornamen, den Geburts- und Sterbejahren. Weitere Ergänzungen sind an dieser Stelle nicht möglich. Die Inschriften werden chronologisch nach Bestattungsdatum angefertigt.
Eine Rasenaussaat und die einfache Rasenpflege für die Dauer der gesetzlichen Ruhefrist von 20 Jahren erfolgt durch den Kirchhof. Um dies zu ermöglichen, kann der Grab- und Blumenschmuck nur in Steckvasen und Gestecken am Grabmal aufgestellt werden. Eine andere Gestaltung oder Bepflanzung ist nicht zulässig.
Die Grabberechtigungsgebühr für die gesetzliche Ruhefrist von 20 Jahren beträgt zurzeit 600 €.
Urnengemeinschaftsanlage anonym
Seit 1988 werden auf der Fläche südöstlich der Kapelle Urnen ohne Kennzeichnung des Bestattungsortes in einer Urnengemeinschaftsanlage beigesetzt. Die Nutzungsrechte werden für 20 Jahre erworben und können nicht verlängert werden. Die Gebühr beträgt hierfür 600 €.
Im Zentrum der Anlage steht eine Engelsfigur unter einem Schutzdach. Hier können Besucher auch nach der Trauerfeier Blumenschmuck ablegen, die Rasenfläche selbst darf dazu nicht genutzt werden, weil dies die Pflege behindern würde.
Urnenwand
Östlich der Kapelle, an der Ostwand des Wartehauses, wurde eine Urnenwandanlage eingerichtet. Sie ruht auf einem 1,60m tiefen Fundament, die Gabionen sind aus denkmalrechtlichen Gründen mit dem ursprünglichen Granitpflaster der Hauptallee befüllt. Beim Erwerb der Nutzungsrechte wird ein anteiliges Entgelt von 303,45 € (einschließlich Mehrwertsteuer) für die Gestaltung erhoben.
Das Nutzungsrecht wird an einer Kammer erworben, in der bis zu 3 Urnen bei Wahrung der gesetzlichen Ruhefrist von 20 Jahren beigesetzt werden können. Die Grabberechtigungsgebühr für 20 Jahre beträgt zurzeit 1.200 € und schließt eine unbeschriftete Verschlussplatte mit ein.
Die Inschriften sind durch ein zugelassenes Steinmetzunternehmen auf Kosten der Grabberechtigten herzustellen. Sie bestehen nur aus Familiennamen, einem Vornamen, sowie den Geburts- und Sterbedaten der hier Beigesetzten. Darüber hinausgehende Inschriften bedürfen einer Prüfung und sind zustimmungspflichtig. Die Inschrift kann nur in Gold oder einer goldähnlichen Farbe gehalten sein, die Buchstaben dürfen weder aufgesetzt noch vertieft gestaltet werden. Devotionalien, Bilder, Blumen u. a. dürfen nicht an der Wand der Kammer angebracht werden.
Grab- u. Blumenschmuck kann in Steckvasen oder Gestecken vor der Urnenwand in der mit Pflastersteinen gerahmten Fläche aufgestellt werden. Beachten Sie bitte auch hier, dass bei der Trauerfloristik keine Werkstoffe verwendet werden dürfen, die nicht kompostierbar sind.
