KIRCHHOF

der evangelischen Kirchengemeinde
St. Bartholomäus

Detail des Fensters in der Kapelle © H.Wächter

Informationen zur Beisetzung

Die Gebühren für die Beisetzung und die Nutzung der Kapelle fallen erst zum Zeitpunkt der Bestattung an und richten sich nach der dann gültigen Gebührenordnung für Evangelische Friedhöfe in Berlin.

Die Beisetzungsgebühr beträgt nach der Gebührenordnung für Evangelische Friedhöfe in Berlin 310 € einschließlich halbstündiger Kapellennutzung und musikalischer Begleitung Orgel/ Klavier/ CD. In der Kapelle besteht ein Selbstvorbehalt der Kirchengemeinde, bezüglich der Nutzung von Instrumenten und Geräten zur musikalischen Begleitung. Ausnahmen wie filmische oder andere Darstellungen bedürfen der vorherigen Anmeldung und Zulassung.

Eine „stille Abschiednahme“ – ohne Musik und Redner/Pfarrer, für bis zu 15 Minuten Zeit in der Kapelle – wird mit 245 € berechnet.

 

Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise

In unserer Kapelle können aus Gründen des Denkmalschutzes und des Schutzes der Innengestaltung, keine zusätzlichen Kerzen, außer LED Systemen, aufgestellt werden, dazu beraten wir Sie gern. Sonderdekorationen und weitere Ausschmückungen bedürfen einer Anmeldung und Zustimmung durch die Friedhofsverwaltung.

An der Kapelle kann nicht geparkt werden, auch keine Fahrzeuge von Bestattern, Rednern und Blumenlieferanten. Parkplätze bestehen nur am Portal rechts für ca. 35 Fahrzeuge und Weitere im öffentlichen Straßenraum.

Urnen (amtlich versiegelte Aschekapseln) müssen grundsätzlich 1 Arbeitstag vor dem Beisetzungstermin bis 16.00 Uhr auf unserem Kirchhof angeliefert werden. Anderenfalls muss der Beisetzungstermin abgesagt werden.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zu unseren Büroöffnungszeiten zur Verfügung.